Kindergeld für EU-Bürger: Rechte und Antragsverfahren

Kindergeld für EU-Bürger Illustration

Kindergeld für EU-Bürger: Ein Überblick

Als EU-Bürger haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kindergeld in Deutschland. Diese wichtige familienpolitische Leistung soll Familien finanziell entlasten und das Existenzminimum der Kinder sicherstellen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über Ihre Rechte und das Antragsverfahren.

Grundlagen des Kindergeldes

Das Kindergeld ist eine steuerlich finanzierte Sozialleistung, die monatlich von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt wird. Es handelt sich um eine Pauschalleistung, die unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt wird.

Aktuelle Kindergeldhöhe (2025)

  • Für das erste und zweite Kind: 250 Euro monatlich
  • Für das dritte Kind: 250 Euro monatlich
  • Für das vierte und weitere Kinder: 250 Euro monatlich

Anspruchsvoraussetzungen für EU-Bürger

Als EU-Bürger haben Sie Anspruch auf Kindergeld, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen

  • Freizügigkeit: Sie müssen als EU-Bürger das Recht auf Freizügigkeit in Deutschland haben
  • Gewöhnlicher Aufenthalt: Ihr gewöhnlicher Aufenthalt muss in Deutschland sein
  • Unbeschränkte Steuerpflicht: Sie müssen in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein

Erwerbstätigkeit in Deutschland

EU-Bürger haben Anspruch auf Kindergeld, wenn sie:

  • In Deutschland erwerbstätig sind (auch geringfügige Beschäftigung)
  • Selbstständig tätig sind
  • Arbeitsuchend gemeldet sind (nach vorheriger Erwerbstätigkeit)
  • In Elternzeit sind (bei vorheriger Erwerbstätigkeit)
  • Eine Rente aus der deutschen Sozialversicherung beziehen

Besondere Regelungen für verschiedene EU-Länder

Je nach Herkunftsland können unterschiedliche Regelungen gelten:

Koordinierung mit Heimatland

Wenn Sie in Deutschland arbeiten, aber Ihre Familie im EU-Heimatland lebt, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf deutsches Kindergeld. Jedoch wird dieses um eventuelle Familienleistungen des Heimatlandes gekürzt (Differenzzahlung).

Grenzgänger

Als Grenzgänger, der in Deutschland arbeitet aber im EU-Ausland wohnt, haben Sie ebenfalls Anspruch auf Kindergeld, wenn:

  • Sie mehr als geringfügig beschäftigt sind
  • Ihr Arbeitsmittelpunkt in Deutschland liegt
  • Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind

Antragsverfahren Schritt für Schritt

Schritt 1: Antrag stellen

Den Kindergeldantrag stellen Sie bei der örtlichen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Der Antrag kann auch online gestellt werden.

Schritt 2: Erforderliche Unterlagen sammeln

Für EU-Bürger sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Kindergeldantrag (Hauptantrag KG1)
  • Anlage Kind für jedes Kind
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Meldebescheinigung
  • Nachweis der EU-Staatsangehörigkeit
  • Bescheinigung über Erwerbstätigkeit
  • Bei verheirateten Paaren: Heiratsurkunde
  • Steuerliche Identifikationsnummer des Kindes
  • Gegebenenfalls Nachweis über Familienleistungen im Heimatland

Schritt 3: Bearbeitung und Bescheid

Die Familienkasse prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen das Ergebnis schriftlich mit. Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Kindergeldbescheid mit der Kindergeldnummer.

Besonderheiten bei der Antragstellung

Nachweis der Erwerbstätigkeit

EU-Bürger müssen ihre Erwerbstätigkeit in Deutschland nachweisen. Dazu gehören:

  • Arbeitsvertrag oder Beschäftigungsnachweis
  • Aktuelle Lohnabrechnungen
  • Bei Selbstständigen: Gewerbeanmeldung oder Bescheinigung über freiberufliche Tätigkeit
  • Bei Minijobbern: Nachweis der geringfügigen Beschäftigung

Koordinierung mit anderen EU-Ländern

Wenn Sie oder Ihr Partner im EU-Ausland arbeiten oder Familienleistungen beziehen, müssen Sie dies der deutschen Familienkasse mitteilen. Die Behörden koordinieren sich untereinander, um Doppelzahlungen zu vermeiden.

Kindergeld bei Wohnsitz im EU-Ausland

Auch wenn Sie in einem anderen EU-Land wohnen, können Sie unter bestimmten Umständen deutsches Kindergeld erhalten:

  • Sie arbeiten in Deutschland (auch grenzüberschreitend)
  • Sie beziehen eine deutsche Rente
  • Sie sind in Deutschland versicherungspflichtig beschäftigt

Häufige Probleme und Lösungen

Verspätete Antragstellung

Kindergeld wird grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, höchstens jedoch sechs Monate rückwirkend. Stellen Sie den Antrag daher so früh wie möglich.

Fehlende Unterlagen

Unvollständige Anträge führen zu Verzögerungen. Lassen Sie sich bei der Familienkasse oder von Beratungsstellen über alle erforderlichen Dokumente informieren.

Änderungen mitteilen

Teilen Sie der Familienkasse umgehend mit, wenn sich Ihre Verhältnisse ändern:

  • Wechsel des Arbeitsplatzes
  • Umzug ins Ausland
  • Änderung des Familienstandes
  • Volljährigkeit des Kindes

Kindergeld für volljährige Kinder

Auch für volljährige Kinder können EU-Bürger unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld erhalten:

  • Bis zum 25. Lebensjahr während der Ausbildung oder des Studiums
  • Bei Arbeitslosigkeit bis zum 21. Lebensjahr
  • Bei Behinderung ohne Altersgrenze (wenn die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist)

Rechtliche Grundlagen

Der Anspruch von EU-Bürgern auf Kindergeld ergibt sich aus:

  • Der EU-Verordnung zur Koordinierung der Systeme sozialer Sicherheit
  • Dem deutschen Einkommensteuergesetz (EStG)
  • Dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

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