BAföG-Antrag: Unterstützung für Studierende

BAföG Antrag für Studierende Illustration

Was ist BAföG?

BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) ist eine staatliche Unterstützung für Studierende und Schüler in Deutschland. Es soll sicherstellen, dass alle jungen Menschen unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Hochschul- oder Schulausbildung absolvieren können. Das BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt.

Wer hat Anspruch auf BAföG?

Grundsätzlich können folgende Personen BAföG beantragen:

  • Deutsche Staatsangehörige
  • EU-Bürger mit bestimmten Voraussetzungen
  • Bildungsinländer (Ausländer mit deutschem Schulabschluss)
  • Personen mit Daueraufenthaltsrecht
  • Anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte

Persönliche Voraussetzungen

  • Sie müssen bei Studienbeginn unter 30 Jahre alt sein (bei Master unter 35 Jahre)
  • Sie dürfen noch keinen berufsqualifizierenden Abschluss haben
  • Sie müssen Vollzeit studieren
  • Sie müssen die Regelstudienzeit einhalten

BAföG für EU-Bürger und internationale Studierende

EU-Bürger können unter folgenden Voraussetzungen BAföG erhalten:

  • Sie haben das Recht auf Daueraufenthalt in Deutschland
  • Sie sind vor Studienbeginn fünf Jahre in Deutschland erwerbstätig gewesen
  • Ein Elternteil war drei Jahre in Deutschland erwerbstätig und Sie haben sich fünf Jahre in Deutschland aufgehalten
  • Sie haben in Deutschland Ihr Abitur gemacht

Besondere Regelungen für internationale Studierende

Internationale Studierende können BAföG beantragen, wenn sie:

  • Eine Niederlassungserlaubnis besitzen
  • Eine Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen haben
  • Als Familienangehörige von EU-Bürgern aufenthaltsberechtigt sind
  • Ihren Lebensunterhalt fünf Jahre lang selbst bestritten haben

Höhe des BAföG-Satzes

Die BAföG-Höhe richtet sich nach verschiedenen Faktoren:

Bedarfssätze 2025

  • Studierende bei den Eltern wohnend: bis zu 592 Euro
  • Studierende nicht bei den Eltern wohnend: bis zu 992 Euro
  • Zusätzlicher Krankenversicherungszuschuss: bis zu 94 Euro
  • Zusätzlicher Pflegeversicherungszuschuss: bis zu 28 Euro

Einkommensabhängige Berechnung

Das BAföG wird bedarfsabhängig gewährt. Dabei werden folgende Einkommen angerechnet:

  • Einkommen der Eltern
  • Einkommen des Ehepartners
  • Eigenes Einkommen des Studierenden
  • Vermögen des Studierenden

Der BAföG-Antrag: Schritt für Schritt

Schritt 1: Zuständiges BAföG-Amt finden

Der Antrag wird beim Studierendenwerk der Hochschule gestellt, an der Sie studieren möchten oder bereits studieren.

Schritt 2: Antrag ausfüllen

Der BAföG-Antrag besteht aus mehreren Formblättern:

  • Formblatt 1: Angaben zur Person und zum Studium
  • Formblatt 2: Bescheinigung der Ausbildungsstätte
  • Formblatt 3: Einkommenserklärung der Eltern/des Ehepartners
  • Weitere Formblätter je nach persönlicher Situation

Schritt 3: Erforderliche Unterlagen sammeln

Neben den Formblättern benötigen Sie:

  • Meldebescheinigung
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Einkommensnachweise der Eltern
  • Steuerbescheide der Eltern
  • Vermögensnachweise
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Bei Ausländern: Aufenthaltstitel und weitere Nachweise

Schritt 4: Antrag einreichen

Reichen Sie den vollständigen Antrag beim zuständigen BAföG-Amt ein. Unvollständige Anträge verzögern die Bearbeitung erheblich.

Fristen und wichtige Termine

  • Antragstellung: So früh wie möglich, spätestens im ersten Studiensemester
  • Folgeantrag: Alle 12 Monate (zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums)
  • Leistungsnachweis: Nach dem 4. Fachsemester
  • Einkommensänderungen: Unverzüglich mitteilen

Besondere Situationen

Fachrichtungswechsel

Ein Fachrichtungswechsel ist grundsätzlich bis zum Ende des 3. Fachsemesters ohne Begründung möglich. Später nur noch aus wichtigem Grund.

Auslandsstudium

Für ein Auslandsstudium oder Auslandssemester kann Auslands-BAföG beantragt werden, das oft höher ist als das Inlands-BAföG.

Studium mit Kind

Studierende mit Kind erhalten einen Kinderbetreuungszuschlag:

  • 160 Euro für das erste Kind
  • Je 85 Euro für jedes weitere Kind

Rückzahlung des BAföG

Das BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer.

Rückzahlungsmodalitäten

  • Maximale Rückzahlungssumme: 10.010 Euro
  • Rückzahlungsrate: Mindestens 130 Euro monatlich
  • Freistellung: Bei geringem Einkommen möglich
  • Vorzeitige Rückzahlung: Mit Nachlass möglich

Häufige Fehler vermeiden

  • Zu späte Antragstellung: BAföG wird nur ab Antragsmonat gezahlt
  • Unvollständige Unterlagen: Führen zu Verzögerungen
  • Fehlende Folganträge: Rechtzeitig vor Ablauf stellen
  • Nicht gemeldete Änderungen: Können zu Rückforderungen führen
  • Überschreitung der Regelstudienzeit: Ohne triftigen Grund

Alternative Finanzierungsmöglichkeiten

Falls Sie keinen BAföG-Anspruch haben, gibt es andere Optionen:

  • Stipendien: Verschiedene Stiftungen und Organisationen
  • Studienkredit: Von Banken oder der KfW
  • Wohngeld: Unter bestimmten Voraussetzungen
  • Nebenjob: Bis zu 20 Stunden pro Woche
  • Bildungskredit: Ergänzend zum BAföG möglich

Online-Services und digitale Antragstellung

Viele BAföG-Ämter bieten mittlerweile Online-Services an:

  • Online-Antragstellung
  • BAföG-Rechner zur Vorabschätzung
  • Upload von Dokumenten
  • Status-Abfrage des Antrags
  • Kommunikation mit dem BAföG-Amt

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Die BAföG-Beantragung kann komplex sein, besonders für internationale Studierende. Unser Team unterstützt Sie gerne.

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