Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Menschen mit geringem Einkommen. Es soll sicherstellen, dass auch Bürger mit niedrigen Einkommen angemessenen Wohnraum finanzieren können. Das Wohngeld wird als Mietzuschuss für Mieter oder als Lastenzuschuss für Eigentümer gewährt.
Grundvoraussetzungen für Wohngeld
Um Wohngeld zu erhalten, müssen folgende Grundvoraussetzungen erfüllt sein:
- Wohnsitz in Deutschland: Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben
- Keine anderen Sozialleistungen: Sie dürfen keine Transferleistungen wie ALG II, Sozialhilfe oder BAföG beziehen
- Angemessenes Einkommen: Ihr Einkommen muss unter bestimmten Grenzen liegen
- Eigenständiger Haushalt: Sie müssen einen eigenständigen Haushalt führen
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Anspruchsberechtigt sind verschiedene Personengruppen:
- Arbeitnehmer mit geringem Einkommen
- Rentner mit kleiner Rente
- Studierende (unter bestimmten Voraussetzungen)
- Auszubildende
- Selbstständige mit niedrigem Einkommen
- EU-Bürger mit Aufenthaltsrecht
Berechnung des Wohngeldes
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach drei Faktoren:
- Anzahl der Haushaltsmitglieder: Je mehr Personen im Haushalt leben, desto höher kann das Wohngeld ausfallen
- Gesamteinkommen des Haushalts: Alle Einkommen der Haushaltsmitglieder werden berücksichtigt
- Höhe der Miete oder Belastung: Die tatsächlichen Wohnkosten bis zu bestimmten Höchstgrenzen
Einkommensberechnung
Zum Einkommen zählen:
- Lohn und Gehalt (nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben)
- Renten und Pensionen
- Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit
- Unterhaltszahlungen
- Kindergeld (teilweise)
- Kapitalerträge
Berücksichtigungsfähige Miete
Nicht die gesamte Miete wird bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt, sondern nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen, die sogenannten Höchstbeträge der berücksichtigungsfähigen Miete. Diese variieren je nach:
- Anzahl der Haushaltsmitglieder
- Mietstufe des Wohnorts
- Art der Wohnung
Mietstufen in Deutschland
Deutschland ist in sechs Mietstufen eingeteilt (I-VI), die das örtliche Mietenniveau widerspiegeln:
- Mietstufe I: Niedrigstes Mietenniveau (ländliche Gebiete)
- Mietstufe VI: Höchstes Mietenniveau (München, Frankfurt, Hamburg)
Die Mietstufe Ihres Wohnorts können Sie bei Ihrer örtlichen Wohngeldbehörde erfragen oder online nachschlagen.
Antrag auf Wohngeld
Den Wohngeldantrag stellen Sie bei der örtlichen Wohngeldbehörde Ihrer Gemeinde, Stadt oder des Landkreises. Der Antrag kann auch online gestellt werden, je nach Verfügbarkeit in Ihrer Region.
Benötigte Unterlagen
Für den Wohngeldantrag benötigen Sie folgende Dokumente:
- Wohngeldantrag (vollständig ausgefüllt)
- Mietvertrag oder Eigentumsnachweis
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder
- Personalausweise aller Antragsteller
- Meldebescheinigung
- Bei Selbstständigen: Einkommensteuerbescheid
- Bei Rentnern: Rentenbescheid
Wohngeld-Plus ab 2023
Seit Januar 2023 gibt es das erweiterte Wohngeld-Plus mit folgenden Verbesserungen:
- Deutliche Erhöhung der Wohngeldbeträge
- Permanente Heiz- und Klimakomponente
- Erweiterte Anspruchsberechtigung
- Regelmäßige Anpassung an die Entwicklung von Mieten und Einkommen
Häufige Fehler beim Wohngeldantrag
Vermeiden Sie diese typischen Fehler:
- Unvollständige oder unleserliche Anträge
- Fehlende Nachweise über Einkommen oder Miete
- Nicht gemeldete Änderungen der Einkommensverhältnisse
- Zu späte Antragstellung
- Falsches Ausfüllen der Formblätter
Wohngeld und andere Sozialleistungen
Wichtig zu wissen: Wenn Sie bereits Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder ähnliche Transferleistungen erhalten, haben Sie normalerweise keinen Anspruch auf Wohngeld, da die Unterkunftskosten bereits durch diese Leistungen abgedeckt sind.
Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel wenn nicht alle Haushaltsmitglieder Transferleistungen beziehen.
Tipps für eine erfolgreiche Beantragung
- Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich
- Sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen vor der Antragstellung
- Lassen Sie sich bei Unklarheiten beraten
- Melden Sie Änderungen der Einkommensverhältnisse umgehend
- Bewahren Sie alle Belege und Bescheide auf
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